Telefon
0211 / 355 83 14

Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf

Kontaktformular
zum Formular

WEG-Recht

10.04.2015

Immer wieder Fenster ? hier: Beschluss über Kostenerstattung (Austausch 2000 ? 2006)

1. Beschlüsse, die eine aufgrund der sog. “Jahrhundertentscheidung” des BGH vom 20.09.2000 (IBR 2001, 49) eingetretene Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern bis zu einem gewissen Grad abzufangen bzw. auszugleichen versuchen, können unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

2. Fragen der Verjährung etwaiger Ausgleichsansprüche haben dabei allenfalls sekundäre Bedeutung, da auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts für die Verhältnisse innerhalb der Gemeinschaft im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten eine gesteigerte Treuepflicht gilt.

3. Die getroffene Regelung muss aber das Ziel, Ungerechtigkeiten zu beseitigen oder zumindest abzumildern, erreichen können.

LG München I, Urteil vom 06.02.2014, 36 S 9481/13 WEG