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WEG-Recht

27.09.2013

Erst laufende Kosten, dann Instandhaltung: Ein Muss in der Gemeinschaft.

Ein WEG-Beschluss, in dem nicht geregelt ist, dass jedenfalls eine “eiserne Reserve” zur Kostendeckung der laufenden Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft verbleibt, ist unwirksam, wenn die Gefahr besteht, dass die Instandhaltungsrücklage in vollem Umfang aufgefüllt wird, ohne dass Zahlungen auf die zur Kostendeckung erforderlichen Wohngeldzahlungen erzielt werden.

LG Köln, Urteil vom 13.12.2012, 29 S 95/12