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Soll der Gebrauchswert eines Gebäudes hinsichtlich des Energieverbrauchs durch eine Baumaßnahme nachhaltig erhöht werden, stellt dies ohne Instandsetzungsbedarf keine sog. modernisierende Instandsetzungsmaßnahme dar, so dass ein einfacher Mehrheitsbeschluss hierüber nicht ausreichend ist.
LG Saarbrücken, Urteil vom 28.03.2013, 5 S 182/12