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1. Eine eigenmächtige bauliche Veränderung ist ohne Zustimmung durch Eigentümerbeschluss rechtswidrig; daran ändern ihre Duldung oder die konkludente Zustimmung nichts.
2. Auch nach der Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer eigenmächtigen baulichen Veränderung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zum Rückbau auf eigene Kosten berechtigt.
LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2013, 318 S 20/12