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Maklerrecht

06.03.2012

Wohnungsvermietung: Keine Maklerprovision ohne eindeutiges Provisionsverlangen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2011 – 7 U 160/10

Nennt der Makler in einem Inserat nur die Position “Maklerhonorar” bei den mit der Anmietung des Objekts verbundenen Kosten, stellt dies anders als die Formulierung “Käuferprovision” gegenüber einem Kaufinteressenten kein hinreichend deutliches Provisionsverlangen dar.